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VORAUSSCHAUENDE RECHTSBERATUNG

 

Herr Rechtsanwalt Winkler besitzt eine ausgewiesene Expertise im Be-
reich des Gesundheitswesens; er ist auf Vertragsarztrecht sowie auf alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit ärztlichen Kooperationsformen spezialisiert.

 

 

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Herr Winkler und die Mitarbeiter seiner Kanzlei unterstützen Sie insbesondere, wenn

 

Sie ...

* sich als niedergelassener Arzt in eigener Praxis selbständig machen wollen

* einen jungen Kollegen mit in Ihre Praxis aufnehmen wollen

* in absehbarer Zeit in den berechtigten Ruhestand gehen wollen

 

Sie ...

* sich mit Kollegen zusammenzuschließen wollen, um optimale Synergieeffekte zu erzielen

* Ihre mit einem Kollegen betriebene Praxis in eine andere Rechtsform umwandeln wollen

* ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen wollen

 

Sie ...

* gewährleisten wollen, Ihren bisherigen Leistungsumfang im Rahmen der Krankenhausermächtigung beizubehalten

* gewährleisten wollen, dass eine unberechtigte Regressforderung erfolgreich abgewehrt wird.